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Die Nationalen Arbeitsgemeinschaften (NAGs) des ECCSW
Auszug aus der Satzung (§ 9)
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Der Verein ermöglicht zur Wahrnehmung und Interessenvertretung von landesspezifischen Aufgaben die Gründung von Nationalen Arbeitsgemeinschaften (NAG) als unselbstständige Untergliederungen. Für jede Nation kann nur eine NAG zugelassen werden. |
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Die Gründung einer NAG erfordert die Stellung eines entsprechenden Antrages an den Vorstand durch mindestens fünf ordentliche Mitglieder unter Beifügung einer Geschäftsordnung der NAG. Über den Antrag entscheidet der Vorstand durch Beschluss. |
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Die Geschäftsordnung hat auch Regelungen über die Entsendung eines oder mehrerer Vertreter der NAG in den erweiterten Vorstand zu treffen. |
Aufgaben
Die NAGs könnten zum Beispiel folgende Aufgaben jeweils länderspezifisch wahrnehmen (Diskussionsgrundlage):
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Entwicklungen in der Klinischen Sozialarbeit und in assoziierten Feldern (Praxis / Weiterbildung / Forschung) wahrnehmen und bündeln |
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Vorbereiten von Stellungnahmen zu ECCSW-relevanten fachpolitischen Themen |
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Vermittlung von Themen und Mitgliedern in die existierenden Fachgruppen hinein |
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Anregung neuer Fachgruppen |
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Hineintragen von Themen in den erweiterten Vorstand |
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Mitwirkung bei der Ausrichtung von Tagungen |
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Anregung von Strukturen zur Qualitätssicherung |
Bisher gegründete Nationale Arbeitsgemeinschaften
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Nationale Arbeitsgemeinschaft Schweiz
Leitung: Beat Leuthold und Martin Hošek
Geschäftsadresse: Beat Leuthold Sägeweg 5 CH-8405 Winterthur Email: beatleuthold@eccsw.eu
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